FAQ

Häufig gestellte Fragen

Wie arbeiten Logopäden?

Unter Berücksichtigung medizinischer, pädagogischer und psychologischer Kenntnisse wird nach dem Anamnesegespräch mit dem Patienten und ggf. den Angehörigen sowie einer dem Störungsbild entsprechenden Untersuchung ein individueller logopädischer Behandlungsplan erstellt. Um die Kommunikationsfähigkeit des Patienten optimal zu fördern, wird in der logopädischen Therapie systematisch und in kleinen Schritten gearbeitet. Dabei werden alle Sinne/Wahrnehmungsbereiche angesprochen und gefördert. Die Therapie wird in Einzelsitzungen, falls erforderlich auch in Gruppensitzungen durchgeführt.

 

Verordnung und Therapiekosten?

Eine logopädische Behandlung muß in jedem Fall ärztlich verordnet werden. Fragen Sie deshalb zuerst Ihren Arzt, ob er in Ihrem Fall Logopädie für notwendig hält. Die ärztlichen Verordnungen (Rezepte) können von HNO-Ärzten, Kinderärzten, Hausärzten, Neurologen, Kieferorthopäden, Phoniatern und Pädaudiologen ausgestellt werden.

Die Logopädie ist ein Teil der medizinischen Grundversorgung. Sie beinhaltet die Untersuchung und Behandlung krankheitsbedingter Kommunikationsstörungen, aber auch Maßnahmen zur Prävention.

In der Regel werden die Kosten von der Krankenkasse übernommen. Erwachsene ab dem 18. Lebensjahr, die von der Zuzahlung nicht ausgenommen sind, müssen einen Eigenanteil selbst tragen. Die Zuzahlung beträgt ab dem 01.01.2004 bis zur persönlichen Belastungsgrenze 10% der Kosten und zuzüglich 10,00 € je Verordnung (§ 61 SGB V). Über Ausnahmeregelungen informiert Sie Ihre Krankenkasse.

 

Wie lange dauert eine Therapie?

Eine Therapieeinheit beträgt in aller Regel 30 bis 45 Minuten einschließlich Vor- und Nachbereitung. Je nach Störungsbild finden ein oder zwei logopädische Therapieeinheiten pro Woche statt. Die Dauer der gesamten Therapie kann sich deshalb über wenige Sitzungen, aber auch über mehrere Jahre erstrecken.

 

Wie wird die Therapie durchgeführt?

Die ärztlicherseits verordnete logopädische Therapie wird grundsätzlich in der Praxis für Logopädie erbracht. Sie kann auch im Rahmen eines Hausbesuchs erfolgen, dies ist aber nur dann möglich, wenn der Arzt den Hausbesuch verordnet hat.

 

Was geschieht in der ersten Stunde?

Hier findet ein Erstgespräch, ein so genanntes Anamnesegespräch statt. Dabei haben Sie die Möglichkeit genau zu schildern, weshalb Sie zu uns gekommen sind. Anschließend werden Untersuchungen zur Erstellung der logopädischen Diagnose durchgeführt.

 

Anspruch nach dem SGB IX

Nach § 26 Abs. 2 Nr. 4 Sozialgesetzbuch (SGB) IX umfassen Leistungen zur medizinischen Rehabilitation Heilmittel einschließlich physikalischer, Sprach- und Beschäftigungstherapie. Damit ist gesetzlich geregelt, dass Logopädie zu den Leistungen zur medizinischen Rehabilitation gehört. Auf Logopädie besteht ein Anspruch, wenn die Voraussetzungen für die Leistungsgewährung vorliegen.

 

Weitere Informationen finden Sie beim

dbl - Deutscher Bundesverband für Logopädie e.V.
Augustinusstraße 11a
50226 Frechen
Tel. 02234 37 95 3-0
Fax 02234 37 95 3-13
Internet: http://www.dbl-ev.de
Email: info@dbl-ev.de